Haben Ihre Mitarbeiter wirklich eine gültige Fahrerlaubnis?
Sie haben die Prüfungspflicht!
Sie haben die Nachweispflicht!
§ 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird bestraft, wer als Halter eines Kraftfahrzeuges anordnet oder zulässt, das jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeuges nach § 44 des Strafgesetzbuch oder nach § 25 (Fahrverbot) dieses Gesetztes verboten ist.Als Halter von Dienstwagen/Firmenfahrzeugen sind Sie verpflichtet, den Originalführerschein regelmäßig zu prüfen sowie Ihre Prüfungen zu dokumentieren, zu archivieren und zur Einsicht bereitzuhalten.
Schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter!